Seniorenhaus Guntramsdorf

ÖGB informiert über Folgen und Unterstützungsmöglichkeiten

Der ÖGB bietet seinen Mitgliedern und anderen Interessierten ein spannendes Serviceangebot: Zu verschiedenen Themen gibt es Informationsabende, Expertinnen und Experten bieten dabei einen Überblick zum jeweiligen Thema.

Informationsabend „Aktiv gegen Mobbing am Arbeitsplatz !“

Was ist Mobbing? Was ein Konflikt? Welche Handlungs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten haben Betroffene? Im Rahmen dieser Veranstaltung soll das Thema Gewalt am Arbeitsplatz mit dessen Auswirkungen und Folgen, sensibilisiert und bewusst gemacht werden.

Wann: Dienstag, 27. November 2012, 18.00 bis 20.00 Uhr
Ort: ÖGB, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen.

Achtung begrenzte TeilnehmerInnenzahl!

Anmeldung unter servicecenter@oegb.at oder unter 01/534 44-39100.

 Bringt freiwillige und motivierte Menschen in den Sozialbereich

„Der Zivildienst ist ein Erfolgsmodell, weil er sozial engagierten jungen Männern eine Alternative zum Dienst an der Waffe eröffnet hat. Das war zum Zeitpunkt seiner Einführung ein wesentlicher Fortschritt“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Mittlerweile sind aber die Ansprüche im Gesundheits- und Pflegebereich gestiegen, und wegen der Geburtenentwicklung in den kommenden Jahren wird die Zahl der Zivildiener zurückgehen. Deshalb ist es an der Zeit, ein neues Konzept für ein Soziales Jahr zu entwickeln, das neben Männern auch Frauen offen steht – und zwar auf Basis von Freiwilligkeit, Entlohnung und sozialer Absicherung.“

Aufgrund der sinkenden Geburtenzahlen drohen die Zivildiener auszugehen. Während heuer noch 45.000 junge Männer stellungspflichtig sind, wären es 2017 nur mehr 38.000. „Ein soziales Jahr, das allen offensteht, auch den Frauen, ist daher eine zukunftsfähige Lösung. Und zwar auch für die Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Menschen, die von Freiwilligen sicher mit mehr Motivation betreut werden als von manchem zwangsverpflichteten Zivildiener“, so Achitz.

Ordentliche Bezahlung und soziale Absicherung

„Als Gewerkschafter ist mir natürlich besonders wichtig, dass die Freiwilligen ordentlich bezahlt werden. Denn sie sollen sich ein eigenständiges Leben ohne Abhängigkeit von den Eltern leisten können. Bei den Zivildienern hat außerdem immer die Gefahr bestanden, dass sie die Beschäftigungschancen von gut ausgebildeten Fachkräften untergraben, weil sie den Beschäftigerorganisationen billiger kommen.“

Mit den einheitlichen Arbeitsbedingungen für alle, die ein Soziales Jahr ableisten, hätte auch die grobe Ungleichbehandlung der Zivildiener in den verschiedenen Organisationen ein Ende, etwa bei Verpflegung und Arbeitszeiten. „Außerdem wären alle Betroffenen sozialversichert und würden unter den Schutz des Arbeitsrechts fallen. Die Fälle, wo Zivildiener zu einem Vertrauensarzt des Arbeitgebers geschickt werden konnten, wenn sie sich krank gemeldet haben, würde damit der Vergangenheit angehören.“

ÖGB-Berufsschutz zeigt Wirkung. Gewerkschaft vida erzielte außergerichtliche Einigung.

Rechtsfall
vida-Mitglied Gertrude Sperl ist bei Sozial Global als Zustellerin von „Essen auf Rädern“ beschäftigt. An einem Arbeitstag im Juni 2012 passierte ein Unglück. Beim Überqueren der Straße wurde Frau Sperl von einem Auto erfasst, das überraschenderweise in der Einbahnstraße rückwärts schob. Die 57-Jährige fiel unglücklich hin. Dabei brach sie sich das Kugelgelenk des rechten Ellbogens und zog sich eine Beckenprellung zu.

Schmerzensgeld
Nach dem Vorfall erhielt die gebürtige Wienerin bei ihrer Gewerkschaft vida Beratung bezüglich der Möglichkeiten von rechtlichen Schritten. „Als vida-Mitglied hat Frau Sperl Anspruch auf den ÖGB-Berufsschutz und es können Schmerzensgeldforderungen aufgrund der Körperverletzung geltend gemacht werden“, erklärt die vida-Rechtsexpertin Canan Aytekin.
 
Außergerichtliche Lösung
Zunächst wurden die Ansprüche von Gertrude Sperl außergerichtlich gestellt. Die Versicherung des Kfz-Lenkers anerkannte sämtliche Forderungen und bot im Gegenzug die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2.400 Euro an. Die Sozial Global-Beschäftigte nahm das Angebot an. Somit war der Weg vor Gericht hinfällig. „Aber auch in diesem Fall wären die Kosten des Gerichtsverfahrens durch den ÖGB-Berufsschutz abgedeckt gewesen“, erklärt Aytekin.
 
Personaleinsparungen verschärfen das Problem.

Den internationalen Tag für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober haben vier Arbeitnehmerorganisationen zum Anlass genommen, über ein aktuelles Problem in der Arbeitswelt zu diskutieren: Das Vorkommen von Gewalt im Job.

ÖGB, vida, GdG-KMSfB und AK Wien haben zu diesem Thema eine Tagung in Wien veranstaltet. „Die Palette der Gewalt reicht von Beschimpfungen und Beleidigungen über sexuelle Belästigung und Mobbing bis hin zu körperlichen Attacken. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, Präventionsmaßnahmen zu setzen, um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen“, eröffnete vida-Vorsitzender Rudolf Kaske die Konferenz.
 
Spektakuläre Fälle finden sich immer wieder in den Medien, doch das Problem ist viel umfassender: „Es geht um die tagtägliche Gewalt“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der GdG-KMSfB, Angela Lueger. Sie forderte die Arbeitgeber auf, das Problem nicht unter den Teppich zu kehren, sondern „hinzuschauen und gemeinsam mit dem Betriebsrat Leitlinien für einen wertschätzenden Umgang miteinander im Betrieb zu entwickeln.“
 
Dazu gehört auch, klare Sanktionen für die Verursacher von Gewalt zu benennen und zur Prävention Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte und MitarbeiterInnen anzubieten. Aber: „Die besten Schulungen helfen nichts, wenn die Chefs beim Personal sparen. Stress, Überforderung und Angst sind wesentliche Auslöser für die Gewalt am Arbeitsplatz“, so AK-Vizepräsidentin und vida-Gewerkschafterin Renate Kollermann.
 
Auch die massive Zunahme der psychischen Belastungen in der Arbeitswelt geht wesentlich auf die gestiegene Arbeitsintensität und den knappen Personaleinsatz zurück. In einer Studie des Wifo und der Donau-Uni Krems im Auftrag der AK Wien erklärte ein Drittel der unselbstständig beschäftigten Männer und ein Viertel der Frauen, dass ihr psychisches Wohlbefinden durch Überbeanspruchung im Job beeinträchtigt sei. „Deshalb ist die geplante Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes so wichtig: Sie sieht vor, dass ab kommendem Jahr das Arbeitsinspektorat auch für die Evaluierung von psychischen Belastungen zuständig ist“, sagt Kollermann. Künftig wird also gezielt eruiert werden, wie es mit Stress und Arbeitsdruck im Job aussieht und das Arbeitsinspektorat kann vorschreiben, welche Schutzmaßnahmen der Betrieb zur Reduzierung der psychischen Belastungen setzen muss. „Ein Wermutstropfen ist, dass die finanziellen Sanktionen für die Unternehmen, die sich nicht an diese Vorgaben halten, sehr moderat sind“, kritisiert Kollermann.


Weitere Forderungen von AK und Gewerkschaften

Der verpflichtende Einsatz von Organisations- und ArbeitspsychologInnen bei der Evaluierung der psychischen Belastungen – denn sie sind die ExpertInnen dafür

Ein umfassendes Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, das die Betriebe zu betrieblicher Gesundheitsförderung verpflichtet.

 
 
SERVICE: Infos zum Leistungsangebot der Gewerkschaft vida zum Schutz vor Gewalt, von der Musterbetriebsvereinbarung bis zu Kursen in Konfliktmanagement, finden Sie unter www.tatortarbeitsplatz.at

Gemeinsame Erklärung von Arbeiterkammer und Ärztekammer

Die NÖ Arbeiterkammer und die Ärztekammer Niederösterreich haben einen Appell formuliert, mit dem die Politik aufgefordert wird, die Arbeitsbedingungen in den Gesundheits- und Sozialberufen zu verbessern.
Der Appell steht zum Unterschreiben rechts in der Infobox als Download bereit.

Der Appell im Wortlaut:

St. Pöltner Appell der Gesundheitsberufe

In Erwägung, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich durch Arbeitsverdichtung, Personalmangel, bürokratischen Aufwand, mangelnde Wertschätzung und viele weitere Faktoren in gesundheitsgefährdender Weise belastet
sind….
In Erwägung, dass die Burnoutgefährdung ein bedrohliches Ausmaß angenommen, die Anzahl der Burnoutfälle stetig steigt….
In Erwägung, dass jene, die Kranke gesund pflegen sollen, gerade selbst zu Patientinnen und Patienten werden….
…haben wir beschlossen: Sparen am Personal kann dringend nötige Reformen nicht ersetzen! Krankes und demotiviertes Personal kann nicht effizient für PatientInnen und KlientInnen arbeiten!

 

In Erwägung, dass das Finanzierungsproblem im Gesundheitssystem niemals durch Sparen bei gleichzeitiger Steigerung der medizinischen Leistung gelöst werden kann, ist die Politik unseres Bundeslandes und unserer Republik aufgefordert, im Sinne der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialsystem gesund in ihrem Beruf alt
werden können!

 

In Erwägung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ihren Beruf lieben und genau das eine wesentliche Stärke des NÖ Gesundheits- und Sozialsystems ist, darf diese Einstellung zum Beruf nicht
gefährdet werden!

 

In Erwägung, dass die Bevölkerung effiziente Einrichtungen, egal ob im stationären oder im mobilen Bereich, braucht, sind die gewählten politischen Vertreter dringend angehalten, schnell und zielgerichtet auf Augenhöhe mit den Betroffenen
Lösungen für die Zukunft zu entwickeln!

 

In Erwägung all dieser Gründe hat uns weder die Freude an der Auseinandersetzung noch vordergründige parteipolitische Interessen zusammengeführt. Es ist die ernsthafteSorge um die Gegenwart und die Zukunft unseres Gesundheits- und Sozialsystems und die Notwendigkeit, unsere Arbeitsplätze endlich so zu gestalten, dass wir wieder gemeinsam in der Lage sind, für unsere PatientInnen, ihre Angehörigen und
unsere Arbeit in der hohen Qualität zu sorgen, die eines reichen Landes würdig ist!

 

In Erwägung all dieser Gründe haben sich die Arbeiterkammer Niederösterreich und die Ärztekammer für Niederösterreich gemeinsam mit den Beschäftigten in den Gesundheits- und Sozialberufen dafür entschieden, aktiv an der Lösung dieser
Probleme mitzuarbeiten.

 

In einem gemeinsamen Appell fordern daher beide Interessensvertretungen:

  • Eine deutliche Aufstockung des Personals, um die Arbeit in der erforderlichen hohen Qualität vollbringen zu können. Eine Verringerung der extrem hohen Arbeitsverdichtung ist dafür nötig!
  • Planbare verlässliche Arbeitszeiten im Sinne einer Family-Work-Balance: Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss gewährleistet werden. Dazu zählen die Beendigung von überlangen Arbeitsdiensten, zu häufiger Wochenendarbeit und kurzfristiger Inanspruchnahme!
  • Eine professionelle Personalentwicklung, die eine individuelle Karriereplanung ermöglicht!
  • Eine Gehaltsarchitektur, die auch ohne beträchtliche Sonderzahlungen zu einer leistungsgerechten Entlohnung führt!
  • Gesundheitsfördernde Arbeitsplätze, um die hohe emotionale Belastung zu verringern!

Die wichtigste Medizin für den Menschen ist der Mensch. (Chinesisches Sprichwort)

I-Pensionen: ÖGB fordert alternsgerechte Arbeitsplätze

Die Grundlage für den heutigen Begutachtungsentwurf zur Reform der Invaliditätspension (I-Pension) haben die Sozialpartner beim Bad-Ischler-Dialog 2011 gesetzt. Um das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, haben die Sozialpartner unter anderem die Neugestaltung der Invaliditätspension empfohlen. ÖGB-Präsident Erich Foglar: „Es liegt ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf dem Tisch, sie müssen nur umgesetzt werden.“ Das Ziel der Sozialpartner war immer Rehabilitation vor I-Pension.

Der ÖGB begrüßt den im Entwurf enthaltenen Qualifikationsschutz, der Betroffenen eine Umschulung auf eine hochwertige Qualifikation entsprechend ihres bisherigen Ausbildungsniveaus ermöglicht. Ebenso positiv sieht der ÖGB das Umschulungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 25 Prozent sowie die Anhebung der Freibeträge bei der Notstandshilfe für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose. Denn die Aufweichung des sozialen Schutzes oder eine wirtschaftliche Verschlechterung der Betroffenen waren nicht die Ziele der Sozialpartner: „Wir dürfen jene Menschen, die aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen ihren Job nicht mehr ausüben können, nicht ins soziale Nichts fallen lassen“, so der ÖGB-Präsident.

„Ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt kann aber nur durch rechtzeitige Interventionen und präventive Maßnahmen vermieden werden“, sagt Foglar. „Ziel der Gewerkschaft war immer: Gesund in die Arbeit, gesund von der Arbeit. Die Menschen brauchen einen Arbeitsplatz, auf dem sie gesund bis zum Regelpensionsalter bleiben können“, sagt Foglar. „Wenn die Wirtschaft nicht mehr alternsgerechte Arbeitsplätze anbietet, werden die Menschen auch weiterhin frühzeitig aus ihrem Job ausscheiden müssen. Hohe Arbeitsbelastungen machen Rehabilitationsmaßnahmen überhaupt erst notwendig“, sagt der ÖGB-Präsident.

Anzusetzen gilt es vor allem auch bei psychischen Krankheiten, die bereits die Spitze bei den Anträgen auf Invaliditätspension sind. „Die psychische Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird noch immer als individuelles Problem gesehen“, stellt Foglar fest und fordert „mehr Prävention am Arbeitsplatz, damit die Menschen auch gesund arbeiten können“. Hier ist die Klarstellung wichtig, dass auch bei der Prävention von beispielsweise Burn-out die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers bzw. Dienstgebers greift. „Untätigkeit bei Prävention lohnt sich für Unternehmen nicht.“

Arbeitszeitrichtlinie, Arbeitnehmer-Entsendung und Mitbestimmung

Die langjährige Auseinandersetzung über eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie kommt im zweiten Halbjahr 2012 in die entscheidende Phase. Nachdem sich Rat und Parlament auf keine Lösung einigen konnten, nahmen die europäischen Sozialpartner im Dezember 2011 Verhandlungen im Sozialen Dialog auf. In mehreren Verhandlungsrunden wurden sowohl Best Practice Beispiele aus einigen Mitgliedstaaten als auch kritische Punkte wie das Opt-Out oder Bereitschaftsdienste angesprochen. Da sich die neunmonatige Verhandlungsdauer im September dem Ende neigt, wird derzeit eine Verlängerung der Verhandlungen erwogen. Dann könnten die Sozialpartner bis zum Jahresende weiterverhandeln. Sollte eine Einigung erzielt werden, würde diese Vereinbarung vom Rat als Richtlinie verabschiedet werden. Das Verhandlungsmandat des EGB ist allerdings eindeutig: Die gewerkschaftlichen Kernforderungen beinhalten neben der Forderung nach einem Abschaffen oder Auslaufen des Opt-Out auch die volle Anerkennung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit. Sollten die Verhandlungen scheitern, ist mit einem neuen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu rechnen.

Sozialdumping beenden!
Einer langjährigen Forderung der Gewerkschaften wurde von der EU-Kommission im März zumindest teilweise nachgekommen: Mit der Vorlage der so genannten „Durchsetzungsrichtlinie“ sollen die Rechte entsandter ArbeitnehmerInnen besser durchgesetzt und eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie erreicht werden. Doch die Kritik der Gewerkschaften ist eindeutig: Die Vorschläge gehen nicht weit genug und bedeuten – im Bereich der nationalen Kontrollen – sogar einen Rückschritt. Ein wirksamer Kampf gegen Lohndumping erfordert ehrgeizigere Vorschläge. Die Verhandlungen in Rat und Parlament kommen noch 2012 in die entscheidende Phase. Die EU-ArbeitsministerInnen werden sich bis Jahresende intensiv um eine Einigung bemühen, das EU-Parlament wird ebenfalls seine Position festlegen. Der EGB hat bereits eine ganze Reihe von Änderungsanträgen formuliert und das Parlament aufgefordert, die Kommissionsvorschläge zu verbessern. Die Monti II-Verordnung, mit der die Kommission das Gleichgewicht von sozialen Grundrechten und wirtschaftlichen Marktfreiheiten wiederherstellen wollte, ist dagegen vorerst gestoppt worden: Nachdem die Mitgliedstaaten der Kommission die so genannte gelbe Karte gezeigt haben, kann sie den Vorschlag nun zurückziehen, abändern oder aber daran festhalten. Mit einer Entscheidung der Kommission ist nach der Sommerpause zu rechnen.

Arbeitgeber torpedieren Mitbestimmung
Im EU-Parlament wird derzeit eine Initiative des sozialdemokratischen Abgeordneten Alejandro Cercas (Spanien) zur Stärkung der Arbeitnehmer-Mitbestimmung behandelt. Cercas schlägt in seinem Bericht Maßnahmen zur Sicherung von Informations- und Konsultationsrechten der ArbeitnehmerInnen im Falle von Unternehmensrestrukturierungen vor. Auch der EGB hat eine Reihe von Änderungsvorschlägen, begrüßt die Initiative aber ausdrücklich als den ersten politischen Vorstoß im Bereich der Mitbestimmung seit Jahren. Dagegen verfolgt der europäische Industrieverband Businesseurope (BE) schon wieder eine Blockadestrategie. In einem Schreiben an Cercas lehnt BE jegliche neue Verpflichtungen für die Arbeitgeber ab. Auch die Forderungen nach einem europäischen Rahmen, z.B. in Form einer Richtlinie, lehnen die Arbeitgeber kategorisch ab. Die Gewerkschaften werden sich im zweiten Halbjahr jedoch vehement für eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte einsetzen. Auch der EGB-Sozialpakt enthält diese Forderung ausdrücklich. 

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Mehr Infos darüber findest du auf http://www.vida.at/!

Info, Service und Unterstützung.

 Übersicht. Die ÖGB-Webseiten haben seit Anfang Mai ein neues  Gesicht. Mit den neu gestalteten Internetauftritten von www.oegb.at, www.betriebsraete.at und der neuen Website www.mitgliederservice.at bietet der ÖGB seinen Mitgliedern und den ArbeitnehmervertreterInnen ein gutes und übersichtliches Service mit allen Leistungen und Angeboten sowie aktuelle Informationen zu politischen Themen und Positionen.

 Übersichtlicher

Nicht nur mit einem neuen Gesicht gingen die Webseiten online, sondern auch mit einer anderen Struktur und neuen Inhalten. Die Seiten sind übersichtlicher, wirken geordneter, die Inhalte sind auf den neuen Webseiten leichter zu finden. Ganz wichtig: Es wurde darauf geachtet, dass das Wechseln von einer Website auf die andere einfach und unkompliziert ist.

 www.oegb.at Offen für alle – bietet umfassende Informationen rund um den ÖGB und die Gewerkschaften sowie alle politischen Themen und Positionen.

 www.mitgliederservice.at Die Serviceseite für ÖGB-Mitglieder enthält alle Angebote und Leistungen von den Beratungen über Kollektivvertragsinformationen bis hin zum Download von nützlichen Broschüren und den Zeitschriften des ÖGB.

 www.betriebsraete.at Diese Seite beinhaltet wichtige Instrumente für die wertvolle Tätigkeit der ArbeitnehmervertreterInnen, zum Beispiel Wahlhelfer und Artikelservice mit neuem Newsletter und vieles mehr.

 Veränderungen mit der Zeit

Zum ersten Mal ging der ÖGB im Jahr 1996 mit seiner Website online. Die erste Umgestaltung fand sieben Jahre später statt, im Jahr 2003. Nur ein Jahr danach wurde die ÖGB-Website noch einmal neu gestaltet und blieb dann bis Anfang Mai 2012 in dieser Form online. Zusätzlich stand ab 2005 die Website www.betriebsraete.at für ArbeitnehmervertreterInnen zur Verfügung. Seit Mai sind nun die neugestalteten ÖGBWebseiten online.

 Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben oder uns ihr Feedback schicken möchten, dann senden Sie uns einfach ein E-Mail an onlinestart@oegb.at

Fakten, Erfahrungen und Konsequenzen

Zusammenfassung und Ergebnisse der Veranstaltung vom 7.5.2012

Im Anschluss an die Konferenzreihe zur Arbeitsmarktöffnung 2011 erfolgte eine unfassende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Arbeitsmarktöffnung. VertreterInnen von ArbeitnehmerInnenorganisationen, Sozialministerium und Kontrollbehörden sowie BetriebsrätInnen tauschten sich dabei über ihre Erfahrungen aus.

Die Folgeveranstaltung „Arbeitsmarktöffnung – ein Jahr danach“ am 7. Mai 2012 bot ihnen die Gelegenheit, diese mit weiteren BetriebsrätInnen sowie Expertinnen und Experten ausführlich zu diskutieren und Fragen zu stellen. Bei den Präsentationen und Workshops brachten die TeilnehmerInnen zahlreiche Schwierigkeiten, Herausforderungen und Konsequenzen der Arbeitsmarktöffnung zur Sprache.

Mit diesen Veranstaltungen wurde ein Prozess eingeleitet, in welchem sich alle Beteiligten gemeinsam mit den Effekten der Arbeitsmarktöffnung auseinandersetzten. Das Ergebnis: Organisationen und Behörden arbeiten nun enger zusammen und auf Basis der im Prozess gewonnenen Erkenntnisse finden bereits Anpassungen der gesetzlichen Regelungen und Kontrollen statt.

Der Höhepunkt dieses Analyseprozesse war die Veranstaltung „Arbeitsmarktöffnung – 1 Jahr danach“ am 7.5.2012.

Expertinnen und Experten von ÖGB, Gewerkschaften, AK, BMASK, EU und Kontrollbehörden schilderten im Rahmen dieser Veranstaltung ihre seit der Arbeitsmarktöffnung 2011 gewonnenen Erfahrungen, präsentierten erstmalig die aktuellen Zahlen zur Arbeitsmarktöffnung und diskutierten in Workshops gemeinsam mit BetriebsrätInnen die Probleme, Herausforderungen und Konsequenzen.

Die Veranstaltung bot BetriebsrätInnen die Gelegenheit, ihre individuellen Fragen, Probleme und Erfahrungen nach einem Jahr Arbeitsmarktöffnung einzubringen und gemeinsam mit Expertinnen und Experten zu diskutieren

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