Seniorenhaus Guntramsdorf

Neue Aufgaben

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach erfolgreicher Absolvierung der Betriebsräteakademie der Kammer für Arbeiter und Angestellte,  freue ich mich auf neue Herausforderungen. Ich danke allen Freundinnen und Freunden für deren Unterstützung und stehe euch selbstverständlich gerne als Freund, Kollege und Berater zur Verfügung.

Alles Gute!

Edi Hochholdinger

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BetriebsrätInnen und Gewerkschaften fordern Verbesserungen für Caritas-Beschäftigte

Die Caritas-BetriebsrätInnen fordern mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und der Dienstleistungsgewerkschaft vida Verbesserungen beim Rahmenrecht des Caritas-Kollektivvertrags. „Die Vorgehensweise der Arbeitgeber hat uns sehr enttäuscht. Sie wollen sich wohl damit auf dem Rücken der Beschäftigten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das können wir nicht zulassen“, bewertet Stefan Kraker, Verhandlungsleiter der ArbeitnehmerInnen, die Situation.

Der Caritas-Kollektivvertrag wurde heuer erstmals in einer sogenannten Globalrunde gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband „Sozialwirtschaft Österreich“ (vormals BAGS) und der Diakonie verhandelt. Am 4. Februar 2013 einigten sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter  um 2,75%, höhere Löhne und Gehälter sowie alte Lohn- und Gehaltstabellen wurden um 2,7% erhöht.

Grundlage für diesen Abschluss war ein umfassendes Rahmenrechtspaket: Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS) konnte die Anrechnung der  Pflegekarenz für maximal 12 Monate sowie Verbesserungen bei der Anrechnung von nicht facheinschlägigen Vordienstzeiten und Fortbildungszeiten erzielt werden. Für die Beschäftigten der Diakonie gab es ebenfalls Verbesserungen bei der Pflegekarenz und eine Abfertigung im Todesfall. Damit wurden für die Sozialwirtschaft Österreich und die Diakonie Verbesserungen im Rahmenrecht erreicht, die für viele Beschäftigte eine weitere Erhöhung ihrer Löhne und Gehälter bewirken.

Lediglich die Arbeitgebervertreter der Caritas waren zu keinerlei Verbesserung im Rahmenrecht bereit.  Sie verweigerten selbst die Zustimmung zur Pflegekarenz. „Dass sich ausgerechnet die Caritas, so gegen die Einführung der Pflegekarenz im Kollektivvertrag quergelegt hat, ist für uns absolut unverständlich. Sie heftet sich ja sonst das Thema der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, begleiten und pflegen, stets auf ihre Fahnen – zuletzt bei der Einführung der Hospizkarenz oder der Schaffung einer Beratungsstelle für Angehörige pflegebedürftiger Personen vor wenigen  Tagen in Wien“, erklärt Kraker.

„Es geht nicht an, dass zwar gemeinsam verhandelt wird, sich die Arbeitgeber aber am Ende einfach die Rosinen herauspicken und nur dem unbedingt notwendigen Teil des Verhandlungspakets zustimmen. Alle Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich leisten eine gesellschaftlich ausgesprochen wichtige und körperlich wie psychisch stark fordernde Arbeit. Dafür steht ihnen auch ein entsprechendes Entgelt zu. Wir fordern die Verhandlungspartner auf, auch für unsere Beschäftigten die Verbesserungen im Rahmenrecht kollektivvertraglich abzusichern“, so Kraker abschließend.

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Wien (vida/GPA-djp/ÖGB). Die Kollektivvertragsverhandlungen für die 120.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich sind gestern, 24. Jänner 2013, nach zwölfstündiger Verhandlung ohne nennenswerte Annäherung unterbrochen worden. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 4. Februar statt. Für den 30. Jänner rufen GPA-djp und vida zu Protestdemonstrationen in ganz Österreich auf.++++

 „Das Angebot der Arbeitgeber von unter 2,4 Prozent oder einem Fixbetrag von 43 Euro führt zu Kaufkraftverlust und ist für uns inakzeptabel. Die Beschäftigten erleben eine ständige Arbeitsverdichtung und leisten mit hoher Flexibilität und enormem Einsatz jeden Tag einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Es ist nicht einzusehen, dass von ihnen ein Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen verlangt wird“, empört sich der Verhandlungsleiter der GPA-djp, Klaus Zenz.

Tatsächlich orten die Gewerkschaften durch den Trend zu Teilzeit einen immer größer werdenden Spalt zwischen dem Einkommen der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich und anderer Branchen, was für die Betroffenen die Gefahr der Verarmung im aufrechten Dienstverhältnis bedeutet. „Eine Grundvoraussetzung für einen Lohn- und Gehaltsabschluss ist ein realer Kaufkraftzuwachs,“ stellt Reinhard Bödenauer, stv. Geschäftsbereichsleiter in der GPA-djp klar: „Wir werden in den nächsten Wochen betriebliche und überbetriebliche Aktionen veranstalten, um den Unmut der Beschäftigten in der Branche sichtbar zu machen.“        

Pflege und Betreuung werden laufend als ‚Zukunftsberufe‘ gepriesen. „Mit einer Lohn- und Gehaltserhöhung, die sogar unter der Teuerungsrate von 2,58 Prozent liegt, wird dieser Anspruch nicht erfüllt. Um die Flucht vieler Beschäftigter aus der Branche zu stoppen und ein ausreichendes Angebot an Pflege und Betreuung mit Qualität zu sichern, braucht es eine faire Einkommenserhöhung“, sagt vida-Bundesfachgruppensekretärin Michaela Guglberger.

Am 30. Jänner werden, unterstützt von GPA-djp und vida, in mehreren Landeshauptstädten unter dem Motto „Soziale Arbeit ist mehr wert“ Protestdemonstrationen stattfinden.

Die Treffpunkte:

Wien: 13:00 Uhr, Stubenring; Schlusskundgebung am Ballhausplatz um 15.00 Uhr

St. Pölten: 13:30 Uhr, Gewerkschaftsplatz 1

Linz: 13:30 Uhr, Pfarrplatz

Graz: 14:00 Uhr, Kaiser-Josef-Platz (bei der Oper)

Klagenfurt: 14:00 Uhr, Heiligengeistplatz

Auch Rahmenrecht wird Thema in nächsten Runden sein

Die diesjährige sogenannte Globalrunde, also die erstmalige Verhandlung der drei Kollektivverträge der Sozialwirtschaft Österreich (vormals BAGS), der Diakonie und der karitativen Einrichtungen, betrifft auch rahmenrechtliche Punkte wie das Anrecht auf Pflegeteilzeit. In der zweiten Verhandlungsrunde wurden allerdings in diesem Bereich keine Fortschritte erzielt, da sich diese erstmaligen gemeinsamen Verhandlungen derzeit auf den Bereich der Anhebung der Löhne- und Gehälter beschränken.

Es besteht allerdings grundsätzliche Gesprächsbereitschaft über die Schaffung einer Pflegekarenz. Die Arbeitgeber der karitativen Einrichtungen knüpfen rahmenrechtliche Verbesserungen aber an Zugeständnisse bei der Arbeitszeit, die von den verhandelnden BetriebsrätInnen als unerfüllbar klassifiziert werden.

„Wir verlangen für die Beschäftigten eine Reallohnerhöhung und faire Arbeitsbedingungen. Für Verschlechterungen bei der Arbeitszeit stehen wir nicht zur Verfügung“, stellen Guglberger und Bödenauer klar.

Rückfragehinweise:
GPA-djp-Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Elisabeth Schnallinger
Tel.: 05 0301-21386
Mobil: 05 0301-61386
E-Mail: 
elisabeth.schnallinger@gpa-djp.at
http://www.gpa-djp.at

Gewerkschaft vida
Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martina Fassler
Tel: 0664/614 57 32
martina.fassler@vida.at
www.vida.at

demo_5036559Sozialberufe: Erste Verhandlungsrunde endete ohne Einigung
Utl.: vida und GPA-djp fordern deutliche Erhöhung der Realeinkommen=

Wien (vida/GPA-djp/ÖGB). Nach der Forderungsübergabe im Dezember fand gestern, am 10. Jänner 2013, die erste Kollektivvertragsrunde für die Beschäftigten aus dem privaten Sozial- und Gesundheitsbereich statt. Die Verhandlungen betreffen rund 120.000 ArbeitnehmerInnen. „Die Verhandlungsrunde endete am Abend ohne Einigung. Denn die Arbeitgeber waren nicht einmal zur Abgeltung der Teuerung bereit“, sagen die Verhandlungsführer der Gewerkschaften, Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida und Reinhard Bödenauer von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). In der kommenden Woche finden deshalb Betriebsversammlungen in ganz Österreich statt.++++

Verhandelt wird heuer erstmals in einer sogenannten Globalrunde. Die Arbeitgebervertreter dreier unterschiedlicher Kollektivverträge aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich verhandeln gemeinsam statt getrennt die entgeltrechtlichen Bestimmungen mit den Gewerkschaften GPA-djp und vida. Neben dem Arbeitgeberverband „Sozialwirtschaft Österreich“ (vormals BAGS) sind dies die Caritas und die Diakonie. 

„Die Arbeitgeber zeigten sich gestern nur zu einer Erhöhung der Löhne und Gehälter um 1,8 Prozent bereit. Damit hätten die Beschäftigten nicht nur kein Reallohnplus. Ihnen würde damit nicht einmal die Teuerung abgegolten“, kritisiert Guglberger. „Die Beschäftigten leisten eine für die Gesellschaft sehr wichtige Arbeit, die zudem physisch und psychisch immens anstrengend ist. Das gehört adäquat entlohnt“, sagt Verhandlungsvorsitzender Klaus Zenz. vida und die GPA-djp fordern eine Einkommenserhöhung von 3,7 Prozent. 

Zusätzlich fordern die Gewerkschaften Veränderungen im Rahmenrecht. Dazu gehören die bessere Anrechnung von Vordienstzeiten aus anderen Berufen, die längere Anrechnung von Zeiten der Elternkarenz bei der Vorrückung im Lohn- und Gehaltsschema sowie die Berücksichtigung von variablen Zuschlägen wie jene für Sonntags- und Nachtarbeit bei der Berechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Über diese arbeitsrechtlichen Forderungen wollten die Arbeitgeber jedoch bei der gestrigen „Globalrunde“ nicht gemeinsam verhandeln. Diese rahmenrechtlichen Punkte werden deshalb in getrennten Runden weiter verhandelt. Die nächste Globalrunde findet am 24. Jänner 2013 statt.

Österreichweite Betriebsversammlungen

Davor gibt es von 15. bis 17. Jänner in ganz Österreich Betriebsversammlungen. „Wir werden die Beschäftigten über den Ist-Stand der Verhandlungen informieren. Zusätzlich werden wir die Bereitschaft der Beschäftigten zu weiteren Aktionen ausloten, sollten die Arbeitgeber bei der nächsten Verhandlungsrunde kein akzeptables Angebot vorlegen“, kündigen Bödenauer und Guglberger an.

Alles Gute!

Darum laßt uns alles wagen,
Nimmer rasten, nimmer ruhn.
Nur nicht dumpf so gar nichts sagen
Und so gar nichts woll’n und tun.
Nur nicht brütend hingegangen,
Ängstlich in dem niedern Joch,
Denn das Sehen und Verlangen
Und die Tat die bleibt uns doch!
(Karl Marx)

Das Betriebsrats Team wünscht schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

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OGH: Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen

Schreitet ein Arbeitgeber nicht umgehend ein, wenn ein/e ArbeitnehmerIn gemobbt wird, haftet er für die Folgen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs hervor. Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht verletzt, der/die gemobbte ArbeitnehmerIn hat daher Anspruch auf Schadenersatz.

Anlass Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen trinken wollte. Darüber informierte er seinen Chef per E-Mail. Dieser wies alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma hin und führte mit dem Betroffenen ein Mitarbeitergespräch. Dann erfuhren die Kollegen von dem E-Mail des Gemobbten. Der Kläger war immer stärkeren Angriffen ausgesetzt. Er wurde als „Kameradensau“ und „Schwein“ beschimpft.
Weitere Gespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten fanden statt, aber die Probleme wurden nicht gelöst. Ein angedachter Mediator wurde nie bestellt. Nach einem Jahr im Krankenstand – aufgrund einer psychischen Erkrankung – erklärte der Betroffene den vorzeitigen Austritt aus seinem Dienstverhältnis.
Der Arbeitgeber habe zunächst zwar erste geeignete Maßnahmen ergriffen, nachdem die Situation nicht gelöst werden konnte, habe dieser aber nur mehr halbherzig agiert und somit seine Fürsorgepflicht verletzt, so der OGH. Zwar hätten ArbeitnehmerInnen keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit jenen MitarbeiterInnen beendet, die mobben. Sie haben aber ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und die erforderlichen Mittel ergreift, um sie vor weiteren Angriffen zu schützen.
Fragen und Antworten zum Thema Mobbing
Was ist Mobbing?
Nicht jeder Konflikt oder jede Informationsvorenthaltung ist bereits Mobbing. Überall, wo Menschen über längere Zeit zusammenarbeiten, gibt es Differenzen und Tuscheleien. Mobbing unterscheidet sich von „normalen“ Konflikten dadurch, dass es gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum mit der Absicht betrieben wird, eine bestimmte Person „auszugrenzen bzw. vom Arbeitsplatz zu vertreiben“.

Mobbing findet unter KollegInnen statt, geht von Vorgesetzten gegen MitarbeiterInnen, teilweise gemeinsam mit anderen MitarbeiterInnen, oder aber auch von ganzen Abteilungen gegen einzelne KollegInnen oder – in Einzelfällen – gegen Vorgesetzte.
Mobbing-Angriffe können vielfältig sein:

  • Falsche oder kränkende Beurteilung der Arbeitsleistung
  • Anschreien oder lautes Beschimpfen
  • Mit dem/der Betroffenen wird nicht mehr gesprochen
  • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote
  • Mündliche und/oder schriftliche Drohungen

Wie wirkt sich Mobbing aus?
Die über Monate und Jahre andauernden Feindseligkeiten führen bei den Betroffenen zu verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden, wie  z. B. zu Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Depressionen etc. Die Folgen von Mobbing wirken sich auch in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis aus. Die Existenzängste Betroffener übertragen sich oft auf den/die EhepartnerIn und die Kinder. Freundschaften gehen zu Bruch und Ehekrisen sind keine Seltenheit. Am Ende stehen Betroffene oft völlig vereinsamt da.
Was sind die Ursachen für Mobbing? Mobbing am Arbeitsplatz hat häufig strukturelle oder personenbezogene Ursachen, beispielsweise aufgrund von Arbeitsplatzunsicherheit wegen Ausgliederung von Betriebsteilen, unklarer Kompetenzverteilung oder mangelnder Führungskompetenz.
Erste-Hilfe-Tipps

  • Suchen Sie sich Verbündete, innerhalb und außerhalb der Firma. Es ist wichtig die Situation offen anzusprechen. Suchen Sie sich moralischen und menschlichen Rückhalt. Machen Sie mieses Verhalten öffentlich. Fehlender Protest wird oft als Zustimmung gewertet.
  • Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, er soll für Sie aktiv werden, oder an den ÖGB/Ihre Gewerkschaft. Nehmen Sie die kostenlose Mobbing-Beratung des ÖGB für Mitglieder in Anspruch.
  • Legen Sie sich ein „Mobbingtagebuch“ an, worin Sie Vorkommnisse mit Datum, Zeit und TeilnehmerInnen handschriftlich vermerken. Notizen können als Beweismittel nützlich sein. Sichern Sie sich Zeugenaussagen – wenn möglich, schriftlich.

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Wichtige Veränderungen für ArbeitnehmerInnen im kommenden Jahr

Pflegefreistellung
Auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, steht künftig pro Jahr eine Woche „Pflegeurlaub“ zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch Partner in sogenannten „Patchwork“-Familien können die Freistellung in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Außerdem gilt das Recht auf Pflegefreistellung für eine Woche auch bei Begleitung ins Krankenhaus für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr.

Pendlerpauschale
Pro gefahrenem Kilometer bekommt man vom Finanzamt künftig einen Euro als Absetzbetrag zurück. Beträgt der (einfache) Arbeitsweg 30 Kilometer, erhält man pro Jahr 60 Euro vom Finanzamt zurück bzw. zahlt man um diesen Betrag weniger Steuern. Auch wer nicht jeden Tag pendelt, profitiert ab 2013: Ab einem Pendel-Tag pro Woche kann man ein Drittel der vollen Pauschale bekommen, bei zwei Fahrtagen zwei Drittel, ab drei Tagen steht die gesamte Pauschale zu.

Auch neu: Wer aufgrund des geringen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlt und daher bisher nicht von der Pendler-Pauschale erfasst war, bekommt einen erhöhten Pendler-Zuschlag: Diese Negativ-Steuer beträgt pro Jahr maximal 290 Euro (bisher 141 Euro). Und: Arbeitgeber können (freiwillig) ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Tickets für den öffentlichen Verkehr bezahlen. Der Staat verzichtet für diesen Teil des Lohns auf den Anteil der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben.

Diese Reform soll rückwirkend ab 1. Jänner 2013 gelten.

Pensionen
Für die Korridorpension werden ab 1. Jänner 38 Versicherungsjahre (statt bisher 37,5) benötigt. Aufgrund des Tätigkeitsschutzes wird es ab 2013 erst mit 58 Jahren möglich sein, in Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension zu gehen. Derzeit kann man ab dem 57. Lebensjahr in Pension gehen, wenn man der Tätigkeit, die man in den letzten 15 Jahren zehn Jahre ausgeübt hat, nicht mehr nachgehen kann.

Altersteilzeit
Die Laufzeit wird für neue Vereinbarungen ab 1. Jänner auf maximal fünf Jahre verkürzt. Der Antritt der Blockvariante wird gefördert nur mehr möglich sein, wenn der Betrieb eine Ersatzkraft oder einen Lehrling einstellt. Gleich bleibt das Mindestalter für die Altersteilzeit: für Männer 58 Jahre und für Frauen 53 Jahre.

Notstandshilfe
Wegen der Anrechnung des Partnereinkommens fallen viele Langzeitarbeitslose, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben, auch um die Notstandshilfe um. Bei der Regierungsklausur im November wurden die generelle Anhebung des Anrechnungsfreibetrags um 80 Euro monatlich und eine jährliche Valorisierung beschlossen. Für viele Betroffene, vor allem für Frauen, bedeutet das eine um bis zu 80 Euro höhere Notstandshilfe. (Voraussichtlich ab 1. Juli 2013.)

Pensionskassen
Wesentlicher Eckpunkt der Novelle zum Pensionskassengesetz ist die Einführung eines stabilen Versicherungsmodells, der sogenannten Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Sicherheits-VRG). Eine konservative Veranlagung der Beiträge soll Stabilität und Sicherheit für die Betriebspensionen bringen. Außerdem wird diese Pension in ihrer Anfangshöhe von der Pensionskasse garantiert, das heißt, sie kann nicht unter die Höhe der erstmals ausbezahlten Pension sinken.

Bauspar-Prämie
Bausparer erhalten auch für 2013 nur mehr die halbe staatliche Prämie: 1,5 Prozent, das bedeutet bei der maximalen jährlichen Einzahlungssumme von 1.200 Euro nur noch 18 Euro statt 36 Euro. Auch die an die Bausparprämie gekoppelte Förderung der Zukunftsvorsorge halbiert sich.

Unisex-Tarife bei Versicherungen
Verschiedene Versicherungsprämien für Männer und Frauen gehören in der EU der Vergangenheit an. Seit 21. Dezember 2012 dürfen die Versicherungen nur mehr Unisex-Tarife anbieten. Frauen müssen daher künftig höhere Prämien für Unfall- und reine Ablebensversicherungen zahlen. Bisher waren diese günstiger, weil Frauen weniger oft verunfallen und länger leben. Für Männer verteuern sich voe allem Rentenversicherungen, für die Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung bei gleicher Leistung bisher mehr zahlen mussten.

LeiharbeiterInnen
Aufgrund einer EU-Richtlinie musste das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) überarbeitet werden. Nun müssen Überlasser ihre ArbeitnehmerInnen spätestens 14 Tage im Vorhinein über das Ende eines Einsatzes informieren, wenn sie länger als drei Monate überlassen waren. Damit ist endlich Schluss mit der Praxis, Kolleginnen und Kollegen heute darüber zu informieren, dass sie morgen nicht mehr gebraucht werden.

Verbesserungen gibt es auch bei der Gleichstellung mit den Stammbelegschaften, zum Beispiel in der Kantine, bei Sozialleistungen und Betriebspensionen. Wenn im Einsatzbetrieb verkürzte Arbeitszeiten gelten oder Pausen bezahlt werden, wenn es zusätzliche Urlaubstage gibt, dann gilt dies künftig auch für die LeiharbeiterInnen. Jede beim Kunden frei werdende Stelle muss ab 1. Jänner 2013 im Betrieb öffentlich ausgeschrieben werden – und zwar ausdrücklich so, dass LeiharbeiterInnen dazu Zugang haben.

Bauarbeiter
Als Schlechtwetter am Bau gilt künftig ausdrücklich nicht nur Regen, Schnee und Frost, sondern auch Hitze. Das ist insofern bedeutend, als Bauarbeiter bei Schlechtwetter frei bekommen und der Verdienstentgang zu 60 Prozent abgegolten wird.

Tourismus-Beschäftigte
In Zukunft werden Mitarbeiterunterkünfte bis 30 m2 – unabhängig von ihrer Ausstattung – steuerfrei sein. Bei Wohnräumen zwischen 30 und 40 m2 wird ein Abschlag vom Sachbezug für die typischerweise saisonalen Unterkünfte in Höhe von 35 Prozent zur Anwendung kommen.

Studiengebühren
LangzeitstudentInnen zahlen ab dem Sommersemester 2013 pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-BürgerInnen 726,72 Euro. Die Studienförderung wird ausgebaut: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten ca. 20.000 Studienbeihilfe-BezieherInnen höhere Stipendien. Konkret steigt ihre Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr.

Jugend- und Lehrlingscoaching
Das in Wien, Salzburg und der Steiermark erprobte Jugendcoaching wird bundesweit ausgerollt. BetreuerInnen nehmen sich der Jugendlichen ab der neunten Schulstufe an, die weder in Ausbildung sind noch arbeiten. Ebenfalls ein Ausbau ist beim Lehrlingscoaching geplant, das sich an Personen richtet, die in geförderten Maßnahmen wie zum Beispiel Implacementstiftungen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden oder die Lehre abgebrochen haben und diese nun beenden möchten. Für sie soll es die Möglichkeit geben, als ordentliche SchülerInnen die Berufsschule zu besuchen und damit die gesamte duale Lehrausbildung erfolgreich abzuschließen.

Zukunftsorientiertes Modell auch angesichts steigenden Pflegebedarfs.

Die Ansprüche im Gesundheits- und Pflegebereich steigen, und wegen der Geburtenentwicklung in den kommenden Jahren wird die Zahl der Zivildiener zurückgehen. Daher hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer im November ein Modell für ein bezahltes, freiwilliges Soziales Jahr präsentiert, ein befristetes Arbeitsverhältnis inklusive arbeitsrechtlicher Absicherung und Sozialversicherung. „Das Soziale Jahr ist eine höchst sinnvolle Weiterentwicklung des Zivildienstes, von der alle profitieren: die jungen engagierten Menschen, die Organisationen und die Gesellschaft“, sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar.

Ordentliche Bezahlung
Künftig sollen alle Männer und Frauen ab 18 Jahren das Soziale Jahr absolvieren können. Dafür erhalten sie 1.386 Euro monatlich, vierzehn Mal im Jahr, bei voller sozialrechtlicher Absicherung. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist die Entlohnung auf Basis von bestehenden Kollektivverträgen und geltendem Arbeitsrecht ein wesentliches Element im Konzept des Sozialministers. „Die Bezahlung auf kollektivvertraglicher Grundlage statt des bisherigen Taschengeldes für Zivildiener ist ein riesiger Fortschritt“, so Foglar.

Zukunftsfähige Lösung
Mit dem Sozialen Jahr haben viel mehr Menschen die Chance, in Berufen im Sozial-, Gesundheits- und Pflegebereich tätig zu sein, als nur jene jungen Männer, die keinen Dienst an Waffen leisten wollen. Ein soziales Jahr, das allen offensteht – auch den Frauen sowie Menschen mit mehr Lebenserfahrung als die Jungen – ist daher eine zukunftsfähige Lösung. Und zwar auch für die Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Menschen, die von freiwilligen Menschen mit mehr Motivation betreut werden. Erich Foglar: „Gesundheit und Pflege sind Zukunftsbranchen, hier werden dringend motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte gebraucht. Das freiwillige Soziale Jahr kann viel mehr Menschen den Einstieg in diese Berufe ermöglichen, der Zivildienst kann das nicht leisten.“

KASTEN:

Das Modell: Das sind die Eckpunkte für das freiwillige Soziale Jahr, die Sozialminister Rudolf Hundstorfer präsentiert hat:

  • Einsatz im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Für Männer und Frauen ab 18 (keine Altersgrenze, nur PensionistInnen sind ausgenommen)
  • Freiwillige ohne Druck – niemand wird mehr zu etwas gezwungen, was er nicht tun will
  • Beschäftigungsverhältnis + Entlohnung (1.386 Euro brutto, 14 Mal im Jahr) + Sozialversicherung
  • 8.000 Personen pro Jahr
  • Verwertbare Qualifizierung und Ausbildung (mindestens 180 Stunden)
  • Wird als Vordienstzeit im öffentlichen Dienst anerkannt.
  • Vereinfachung für die Organisationen: Um Lohnverrechnung, Versicherung, Förderung usw. kümmert sich eine Agentur
  • Kostenneutral: Nur um drei Millionen Euro teurer als der Zivildienst

Gesundheits- und Sozialberufe: Gewerkschaften fordern deutliches Reallohnplus

Wien (vida/GPA-djp/ÖGB). Beim Start der Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten aus dem privaten Sozial- und Gesundheitsbereich forderten die Gewerkschaften GPA-djp und vida heute eine deutliche Erhöhung der Reallohneinkommen. „Die körperlich und psychisch anstrengende Arbeit in Pflege und Betreuung hat ihren Wert. Das muss sich in der Entlohnung widerspiegeln“, erklären die VerhandlungsführerInnen Reinhard Bödenauer von der GPA-djp und Michaela Guglberger von der Gewerkschaft vida.

Zum ersten Mal findet heuer eine so genannte Globalrunde statt. Die Arbeitgebervertreter dreier unterschiedlicher Kollektivverträge aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich verhandeln erstmals gemeinsam statt getrennt die entgeltrechtlichen Bestimmungen mit den Gewerkschaften GPA-djp und vida. Neben dem Arbeitgeberverband „Sozialwirtschaft Österreich“ (vormals BAGS) sind dies die Caritas und die Diakonie. Insgesamt betreffen die Verhandlungen damit rund 120.000 ArbeitnehmerInnen.

Neben einer ordentlichen Erhöhung der Lohn- und Gehaltstabellen fordern die Gewerkschaften Veränderungen im Rahmenrecht, die für viele Beschäftigte ein zusätzliches Einkommensplus bewirken. Dazu gehören die bessere Anrechnung von Vordienstzeiten aus anderen Berufen, die längere Anrechnung von Zeiten der Elternkarenz bei der Vorrückung im Lohn- und Gehaltsschema sowie die Berücksichtigung von variablen Zuschlägen wie jene für Sonntags- und Nachtarbeit bei der Berechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld.

„Im Sozialbereich gibt es viele Beschäftigte, die aus einem anderen Beruf kommen und nach einer Phase der Kindererziehung in der Branche beginnen. Das gilt für viele Heimhilfen und Tagesmütter. Derzeit werden diesen ArbeitnehmerInnen maximal vier Jahre zu 50 Prozent angerechnet“, erläutert Guglberger. Auch Zeiten der Elternkarenz werden derzeit unzureichend angerechnet –  aktuell werden sie im Ausmaß von 12 Monaten pro Geburt berücksichtigt, während sehr viele Mütter und leider nur wenige Väter länger beim Kind bleiben.

„Die Beschäftigten kneifen nicht, wenn es darum geht, am Sonntag oder in den Nachtstunden Pflege und Betreuung zu leisten. Dann dürfen die Arbeitgeber auch nicht geizen, wenn es darum geht, diese Belastung beim Weihnachts- und Urlaubsgeld miteinzurechnen“, erklärt Bödenauer einen weiteren Forderungspunkt. Wichtig ist den beiden Gewerkschaften auch, dass Beschäftigte, die zuhause für längere Zeit eine/n Angehörige/n pflegen, abgesichert werden. vida und die GPA-djp fordern dazu einen Rechtsanspruch auf Pflegeteilzeit bzw. Pflegekarenz.

Überwältigende Mehrheit unterstützt die Forderungen

vida und die GPA-djp haben im Vorfeld der Kollektivvertragsverhandlungen eine Umfrage unter den BetriebsrätInnen der Branche durchgeführt. Dabei erhielten die vier angeführten Verbesserungen im Arbeitsrecht Zustimmungsraten von über 90 Prozent.

Die Verhandlungen werden am 10. Jänner 2013 fortgesetzt.