Seniorenhaus Guntramsdorf

BlobServer

OGH: Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen

Schreitet ein Arbeitgeber nicht umgehend ein, wenn ein/e ArbeitnehmerIn gemobbt wird, haftet er für die Folgen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs hervor. Der Arbeitgeber hat seine Fürsorgepflicht verletzt, der/die gemobbte ArbeitnehmerIn hat daher Anspruch auf Schadenersatz.

Anlass Der Betroffene fühlte sich in seiner Arbeit ausgeschlossen, unter anderem, weil er keinen Alkohol mit den Kollegen trinken wollte. Darüber informierte er seinen Chef per E-Mail. Dieser wies alle Mitarbeiter auf das Alkoholverbot in der Firma hin und führte mit dem Betroffenen ein Mitarbeitergespräch. Dann erfuhren die Kollegen von dem E-Mail des Gemobbten. Der Kläger war immer stärkeren Angriffen ausgesetzt. Er wurde als „Kameradensau“ und „Schwein“ beschimpft.
Weitere Gespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten fanden statt, aber die Probleme wurden nicht gelöst. Ein angedachter Mediator wurde nie bestellt. Nach einem Jahr im Krankenstand – aufgrund einer psychischen Erkrankung – erklärte der Betroffene den vorzeitigen Austritt aus seinem Dienstverhältnis.
Der Arbeitgeber habe zunächst zwar erste geeignete Maßnahmen ergriffen, nachdem die Situation nicht gelöst werden konnte, habe dieser aber nur mehr halbherzig agiert und somit seine Fürsorgepflicht verletzt, so der OGH. Zwar hätten ArbeitnehmerInnen keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit jenen MitarbeiterInnen beendet, die mobben. Sie haben aber ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und die erforderlichen Mittel ergreift, um sie vor weiteren Angriffen zu schützen.
Fragen und Antworten zum Thema Mobbing
Was ist Mobbing?
Nicht jeder Konflikt oder jede Informationsvorenthaltung ist bereits Mobbing. Überall, wo Menschen über längere Zeit zusammenarbeiten, gibt es Differenzen und Tuscheleien. Mobbing unterscheidet sich von „normalen“ Konflikten dadurch, dass es gezielt, systematisch und über einen längeren Zeitraum mit der Absicht betrieben wird, eine bestimmte Person „auszugrenzen bzw. vom Arbeitsplatz zu vertreiben“.

Mobbing findet unter KollegInnen statt, geht von Vorgesetzten gegen MitarbeiterInnen, teilweise gemeinsam mit anderen MitarbeiterInnen, oder aber auch von ganzen Abteilungen gegen einzelne KollegInnen oder – in Einzelfällen – gegen Vorgesetzte.
Mobbing-Angriffe können vielfältig sein:

  • Falsche oder kränkende Beurteilung der Arbeitsleistung
  • Anschreien oder lautes Beschimpfen
  • Mit dem/der Betroffenen wird nicht mehr gesprochen
  • Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote
  • Mündliche und/oder schriftliche Drohungen

Wie wirkt sich Mobbing aus?
Die über Monate und Jahre andauernden Feindseligkeiten führen bei den Betroffenen zu verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden, wie  z. B. zu Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Depressionen etc. Die Folgen von Mobbing wirken sich auch in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis aus. Die Existenzängste Betroffener übertragen sich oft auf den/die EhepartnerIn und die Kinder. Freundschaften gehen zu Bruch und Ehekrisen sind keine Seltenheit. Am Ende stehen Betroffene oft völlig vereinsamt da.
Was sind die Ursachen für Mobbing? Mobbing am Arbeitsplatz hat häufig strukturelle oder personenbezogene Ursachen, beispielsweise aufgrund von Arbeitsplatzunsicherheit wegen Ausgliederung von Betriebsteilen, unklarer Kompetenzverteilung oder mangelnder Führungskompetenz.
Erste-Hilfe-Tipps

  • Suchen Sie sich Verbündete, innerhalb und außerhalb der Firma. Es ist wichtig die Situation offen anzusprechen. Suchen Sie sich moralischen und menschlichen Rückhalt. Machen Sie mieses Verhalten öffentlich. Fehlender Protest wird oft als Zustimmung gewertet.
  • Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, er soll für Sie aktiv werden, oder an den ÖGB/Ihre Gewerkschaft. Nehmen Sie die kostenlose Mobbing-Beratung des ÖGB für Mitglieder in Anspruch.
  • Legen Sie sich ein „Mobbingtagebuch“ an, worin Sie Vorkommnisse mit Datum, Zeit und TeilnehmerInnen handschriftlich vermerken. Notizen können als Beweismittel nützlich sein. Sichern Sie sich Zeugenaussagen – wenn möglich, schriftlich.

Hinterlasse einen Kommentar