Seniorenhaus Guntramsdorf

Archiv für 13/11/2012

Arbeitsunfall bei beruflicher Tätigkeit

ÖGB-Berufsschutz zeigt Wirkung. Gewerkschaft vida erzielte außergerichtliche Einigung.

Rechtsfall
vida-Mitglied Gertrude Sperl ist bei Sozial Global als Zustellerin von „Essen auf Rädern“ beschäftigt. An einem Arbeitstag im Juni 2012 passierte ein Unglück. Beim Überqueren der Straße wurde Frau Sperl von einem Auto erfasst, das überraschenderweise in der Einbahnstraße rückwärts schob. Die 57-Jährige fiel unglücklich hin. Dabei brach sie sich das Kugelgelenk des rechten Ellbogens und zog sich eine Beckenprellung zu.

Schmerzensgeld
Nach dem Vorfall erhielt die gebürtige Wienerin bei ihrer Gewerkschaft vida Beratung bezüglich der Möglichkeiten von rechtlichen Schritten. „Als vida-Mitglied hat Frau Sperl Anspruch auf den ÖGB-Berufsschutz und es können Schmerzensgeldforderungen aufgrund der Körperverletzung geltend gemacht werden“, erklärt die vida-Rechtsexpertin Canan Aytekin.
 
Außergerichtliche Lösung
Zunächst wurden die Ansprüche von Gertrude Sperl außergerichtlich gestellt. Die Versicherung des Kfz-Lenkers anerkannte sämtliche Forderungen und bot im Gegenzug die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2.400 Euro an. Die Sozial Global-Beschäftigte nahm das Angebot an. Somit war der Weg vor Gericht hinfällig. „Aber auch in diesem Fall wären die Kosten des Gerichtsverfahrens durch den ÖGB-Berufsschutz abgedeckt gewesen“, erklärt Aytekin.