Seniorenhaus Guntramsdorf

Archiv für 16/11/2012

Soziales Jahr statt Zivildienst

 Bringt freiwillige und motivierte Menschen in den Sozialbereich

„Der Zivildienst ist ein Erfolgsmodell, weil er sozial engagierten jungen Männern eine Alternative zum Dienst an der Waffe eröffnet hat. Das war zum Zeitpunkt seiner Einführung ein wesentlicher Fortschritt“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Mittlerweile sind aber die Ansprüche im Gesundheits- und Pflegebereich gestiegen, und wegen der Geburtenentwicklung in den kommenden Jahren wird die Zahl der Zivildiener zurückgehen. Deshalb ist es an der Zeit, ein neues Konzept für ein Soziales Jahr zu entwickeln, das neben Männern auch Frauen offen steht – und zwar auf Basis von Freiwilligkeit, Entlohnung und sozialer Absicherung.“

Aufgrund der sinkenden Geburtenzahlen drohen die Zivildiener auszugehen. Während heuer noch 45.000 junge Männer stellungspflichtig sind, wären es 2017 nur mehr 38.000. „Ein soziales Jahr, das allen offensteht, auch den Frauen, ist daher eine zukunftsfähige Lösung. Und zwar auch für die Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Menschen, die von Freiwilligen sicher mit mehr Motivation betreut werden als von manchem zwangsverpflichteten Zivildiener“, so Achitz.

Ordentliche Bezahlung und soziale Absicherung

„Als Gewerkschafter ist mir natürlich besonders wichtig, dass die Freiwilligen ordentlich bezahlt werden. Denn sie sollen sich ein eigenständiges Leben ohne Abhängigkeit von den Eltern leisten können. Bei den Zivildienern hat außerdem immer die Gefahr bestanden, dass sie die Beschäftigungschancen von gut ausgebildeten Fachkräften untergraben, weil sie den Beschäftigerorganisationen billiger kommen.“

Mit den einheitlichen Arbeitsbedingungen für alle, die ein Soziales Jahr ableisten, hätte auch die grobe Ungleichbehandlung der Zivildiener in den verschiedenen Organisationen ein Ende, etwa bei Verpflegung und Arbeitszeiten. „Außerdem wären alle Betroffenen sozialversichert und würden unter den Schutz des Arbeitsrechts fallen. Die Fälle, wo Zivildiener zu einem Vertrauensarzt des Arbeitgebers geschickt werden konnten, wenn sie sich krank gemeldet haben, würde damit der Vergangenheit angehören.“